Partei Die Templer

Grundsatzordnung

 

Jedes Mitglied verpflichtet sich bei Eintritt in die Partei Die Templer, die Grundsätze zu befolgen.

 

Dem Mitglied muss bewusst sein, dass bei Verstößen gegen die Grundsatzordnung das ausgeübte Amt aberkannt werden kann. Auch ein Ausschluss aus der Partei Die Templer könnte bei groben parteischädigendem Verhalten die Folge sein.

 

Unsere Grundsätze:

  • Käuflichkeit sowie Bestechlichkeit sind ausgeschlossen.

  • Die Grundwerte Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit müssen gewahrt bleiben.

  • Die Parteisatzung und das Parteiprogramm müssen gesichert bleiben.

  • Der Zusammenhalt und ein respektvolles, familiäres Auftreten mit und gegenüber anderen Mitgliedern der Partei ist unabdingbar. Es darf niemand aufgrund seiner Herkunft, seiner Religion, seiner Bildung oder seines Aussehens ausgegrenzt oder benachteiligt werden.

  • Jegliche Form von Gewalt sowie rassistische und hasserfüllte Äußerungen sind zu unterlassen.

  • Das parteiliche Handeln muss den demokratischen Grundsätzen unseres Landes entsprechen.

  • Die Partei ist in der Öffentlichkeit positiv zu vertreten.

  • Das Volk muss beim politischen Handeln immer im Vordergrund stehen.

  • Ein Versprechen darf nur abgegeben werden, wenn es auch eingehalten werden kann.

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