Mitglied werden
Mitgliedsbeitragstabelle
Mitgliedsbeiträge |
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Monatliche Einkünfte Netto |
Monatlicher Beitrag |
in Euro |
in Euro |
- 1.499,- € |
5,00,- € |
1.500,- € - 1.999,- € |
10,00,- € |
2.000,- € - 2.999,- € |
20,00,- € |
3.000,- € - 3.999,- € |
30,00,- € |
ab 4000,- € |
50,00,- € |
Für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, fallen keine Mitgliedsbeiträge an. Die Mitgliedschaft ist ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich. (Bitte den Antrag ausdrucken und ausgefüllt an die Partei Die Templer, 08505 Plauen, Postfach: 10 01 24, per Post zusenden. Den Download finden Sie im unteren Teil auf dieser Seite.)
Rechtlicher Hinweis zu den Mitgliedsbeiträgen
Mitgliedsbeiträge sind Pflichtbeiträge (dazu gehören auch eventuelle zusätzliche monatliche Beiträge) und sind pünktlich monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zu entrichten. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht erstattet. Säumige Mitgliedsbeiträge werden durch die Partei Die Templer jedoch im ordentlichen Mahnverfahren nachgefordert. Dies gilt auch bei Austritt aus der Partei Die Templer oder bei Ausschluss aus der Partei Die Templer gemäß der Parteisatzung.
Kontodaten der Partei Die Templer
Kontoinhaber: Partei Die Templer
Bank: C24
IBAN: DE15 5002 4024 2891 2211 01
BIC: DEFFDEFFXXX
Schweigepflichterklärung
Ich verpflichte mich, Daten der Partei Die Templer, NICHT an dritte weiterzugeben. Mir ist ebenso bekannt, dass die von der Partei Die Templer zur Verfügung gestellten Daten nur für den internen Bereich zu verwenden sind. Ich verpflichte mich, über parteiinterne Angelegenheiten gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Nach Austritt bzw. Ausschluss aus der Partei Die Templer darf ich weder Daten sowie parteiinterne Informationen an Dritte weitergeben. Die Verwendung von parteiinternen Daten ist mir nach Austritt bzw. Ausschluss aus der Partei Die Templer untersagt. Diese Schweigepflichterklärung findet ihre Gültigkeit während der gesamten Zeit der Mitgliedschaft, sowie bis 5 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.